Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.05.1993

Rechtsprechung
   BFH, 25.05.1993 - IV B 153/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11407
BFH, 25.05.1993 - IV B 153/92 (https://dejure.org/1993,11407)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1993 - IV B 153/92 (https://dejure.org/1993,11407)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - IV B 153/92 (https://dejure.org/1993,11407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Frage über das Bestehen einer Pflicht zur Vergewisserung über die Ausführung eines Auftrags durch einen Boten in einem finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 639
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IV B 153/92
    Mit den erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) geltend gemachten Gründen können die Kläger nicht mehr gehört werden (BFH-Beschluß vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 843).
  • BFH, 11.02.1987 - II B 140/86

    Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IV B 153/92
    Jedenfalls ist die Beschwerde unbegründet (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344).
  • BFH, 20.01.1988 - IX R 155/83

    Berichtigungsfähigket der eindeutig unzutreffenden Parteibezeichnung im Urteil

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IV B 153/92
    Je nach den Umständen des Falles besteht darüber hinaus die Pflicht, sich von der Ausführung des erteilten Auftrags zu vergewissern (vgl. auch BFH-Beschluß vom 12. Januar 1988 IX B 94/87, BFH/NV 1990, 104).
  • BFH, 22.05.1991 - VII B 215/90

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen persönlicher

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IV B 153/92
    Soweit die Kläger ausdrücklich eine Abweichung von dem BFH-Beschluß vom 22. Mai 1991 VII B 215/90 (BFH/NV 1992, 183) geltend machen, ist bereits aus ihrem Vortrag nicht ersichtlich, worin das FG von dieser von ihm selbst zitierten Entscheidung abgewichen sein soll.
  • BFH, 12.01.1988 - IX B 94/87
    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IV B 153/92
    Je nach den Umständen des Falles besteht darüber hinaus die Pflicht, sich von der Ausführung des erteilten Auftrags zu vergewissern (vgl. auch BFH-Beschluß vom 12. Januar 1988 IX B 94/87, BFH/NV 1990, 104).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.05.1993 - V B 119/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10006
BFH, 24.05.1993 - V B 119/92 (https://dejure.org/1993,10006)
BFH, Entscheidung vom 24.05.1993 - V B 119/92 (https://dejure.org/1993,10006)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - V B 119/92 (https://dejure.org/1993,10006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Bewertung der Zahlung eines Vertrauensschadens und der Zahlung von Anwaltskosten nach Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 639
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 24.05.1993 - V B 119/92
    Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555 m.w.N.).
  • FG Köln, 12.12.2001 - 11 K 6657/98

    AdV bei Aufteilung der Steuerschuld

    Der Beklagte hat nach § 71 Abs. 2 FGO die "den Streitfall betreffenden" Akten zu übersenden, d.h. (nur) die Akten, deren Inhalt entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.5.1993 V B 119/92, BFH/NV 1994, 639, und vom 8.7.1994 V B 19/94, BFH/NV 1995, 604).
  • FG Köln, 12.12.2001 - 11 K 6657/99

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer;

    Der Beklagte hat nach § 71 Abs. 2 FGO die "den Streitfall betreffenden" Akten zu übersenden, d.h. (nur) die Akten, deren Inhalt entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.5.1993 V B 119/92, BFH/NV 1994, 639, und vom 8.7.1994 V B 19/94, BFH/NV 1995, 604).
  • FG München, 14.12.2009 - 1 K 2120/09

    Vereinbarung einer Außenprüfung per E-Mail

    Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen, besteht ebenso wenig wie darauf, dass sich das Gericht zum Zwecke der Gewährung von Akteneinsicht vom FA Akten vorlegen lässt, die es für seine Entscheidungsfindung nicht benötigt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511; vom 24. Mai 1993 V B 119/92, BFH/NV 1994, 639).
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 28/93

    Ersterckung der Befangenheitsbesorgnis auf alle Verfahren, die für einen Kläger

    Befangenheitsrechtlich sind diese Verfahren als Einheit anzusehen (so wohl auch - konkludent - BFH-Beschluß vom 24. Mai 1993 V B 119/92, nicht amtlich veröffentlicht).
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